top of page

HAUSORDNUNG

Die Hausordnung ist für alle Mitglieder und sonstige Nutzer (nachfolgend: Besucher) des Fitnessstudios verbindlich und jeder unterliegt dieser mit Betreten der Anlage.

Der Studioinhaber behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.

 

1. ALLGEMEIN

 

1.1 Jedes Mitglied muss sich beim Betreten mittels Check-In-Karte bzw. QR-Code einchecken.

 

1.2 Jedem Besucher wird beim Einchecken eine Check-In-Karte zum Verschließen des Spindes ausgehändigt. Diese        ist vor Verlassen des Studios abzugeben.

 

1.3 Mitglieder und Besucher haften für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen entstehen.

 

1.4 Alle Aushänge im Studio und in den Sanitärbereichen sind zu beachten und deren Inhalte zwingend einzuhalten.

1.5 Das Training während der personalfreien Zeit ist Besuchern strengstens verboten. Ein Probetraining ist nur einer      Terminvereinbarung und in Begleitung eines Trainers möglich.

 

1.6 Das Rauchen ist in allen Räumen strengstens verboten.

 

1.7 Mitglieder und Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom            Besuch des Studios ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird der Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstattet.

 

2. HAFTUNG

 

2.1 Die Trainierenden benutzen das Studio auf eigene Gefahr. Wird durch unsachgemäße Behandlung der                      Einrichtung bzw. Geräte ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied für den verursachten Schaden.

 

2.2 Das Studio haftet nicht für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen mitgebrachter Gegenstände.

 

2.3 Eltern haften für ihre Kinder.

 

2.4 Die Spindnutzung ist auf die Dauer eines jeweiligen Trainings beschränkt. Im Falle der Nichtbeachtung behält          sich Corpus Vitalis vor die Spinde auf Kosten des Nutzers zu öffnen.

 

3. NUTZUNG

 

3.1 Alle Einrichtungsgegenstände der Anlage werden pfleglich behandelt. 

 

3.2 Cardiogeräte sind nach Gebrauch vom Trainierenden selbst zu reinigen.  

 

3.3 Nach dem Gebrauch müssen alle Sportgeräte einschließlich Matten in bzw. auf die entsprechenden Ablagen oder    Vorrichtungen sachgerecht zurückgelegt werden. 

 

3.4 Eigenständiges bzw. öffentliches Abspielen von Musik und Videos mit Mobiltelefonen oder ähnlichem ist nicht        erlaubt. Kopfhörer dürfen selbstverständlich genutzt werden. 

 

3.5 Der Zutritt zum Thekenbereichs ist Mitgliedern und allen Unbefugten nicht gestattet. Lediglich das Personal darf    sich im Thekenbereich aufhalten.  

 

3.6 Der Nutzer versichert, körperlich gesund zu sein und insbesondere nicht an einer Krankheit oder Verletzung zu      leiden, die eine Ausübung der Mitgliedschaft in Frage stellt. Gesundheitsschädigungen aufgrund unsachgemäßen        Gebrauchs der Geräte/Einrichtungen hat Corpus Vitalis nicht zu vertreten. 

 

3.7 Das Tragen von Flip-Flops und Sandalen ist im Trainingsbereich nicht erlaubt. Ein festes Schuhwerk ist zwingend    erforderlich. Darüber hinaus bitten wir alle Nutzer angemessene, nicht aufreizende Trainingsbekleidung zu tragen. 

 

3.8 Unsere Mitglieder und Besucher verpflichten sich, einen störungsfreien Trainingsbetrieb sowie eine für alle              Nutzer angenehme Trainingsatmosphäre zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere der Verzicht auf absichtliches      Werfen oder fallen lassen von Hanteln, Gewichten und Hilfsmitteln (vorausgesetzt die durchgeführte Übung                  erfordert dieses nicht), die Unterlassung auffälligen Gestöhnes oder Aufschreiens sowie eine angemessene                        Körperhygiene und Kleidungswahl (strenger Eigen- oder Schweißgeruch). 

 

3.9 Gläser, Glasflaschen und offene Trinkgefäße sowie der Verzehr von Lebensmitteln sind auf der gesamten                  Trainingsfläche verboten. 

 

3.10 Sporttaschen sind aus Platz- und Verletzungsgründen auf der gesamten Trainings- sowie Kursfläche verboten.        Zum Transport von selbstmitgebrachtem Trainingsequipment darf ein Turnbeutel verwendet werden, welcher bei        Training am Gerät an selbigem aufzuhängen ist. Besteht hierzu keine Möglichkeit, so ist der Beutel an einem Platz zu    deponieren, an dem Stolperfallen ausgeschlossen werden können und niemand in seiner Trainingsqualität                      eingeschränkt wird. 

 

4. Betreuungsfreie Zeit

 

4.1 Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich separat und einzeln mit dem QR-Code einzuchecken. Der Eingang von mehreren Mitgliedern gleichzeitig ist strengstens untersagt.

 

4.2 Das Mitbringen eines Besuchers ist nur in den ausgewiesenen Betreuungszeiten gestattet. Ein Verstoß durch das Mitglied wird mit einem Strafgeld von 100 € geahndet und kann bis zur Anzeige gebracht werden.

 

4.3 Die Eingangstüre, die Notausgangstüre sowie die Fenster sind stets geschlossen zu halten. Das Fenster kann während des Besuchs vom Mitglied zum Lüften geöffnet werden und muss vor dem Verlassen des Studios wieder verschlossen werden.

 

4.4 Der Trainingsbereich und der Eingangsbereich werden videoüberwacht. Die Videoüberwachung dient lediglich dem Schutz der Mitglieder vor Übergriffen und der Nachverfolgung bei böswilliger Beschädigung des Eigentums. Die Aufnahmen werden nur nach Anzeige durch das Mitglied oder einer Beschädigung am Eigentum durch den Inhaber gesichtet. Die Aufnahmen werden nach 5 Tagen überspielt und gelöscht.

 

5. HYGIENE­REGELN

 

Wir legen größten Wert auf Sauberkeit und Hygiene. Bitte beachte im Interesse aller die nachfolgenden Regeln:

 

  • Sowohl an den Geräten, in der Sauna und im Sauna-Ruheraum ist immer

ein Handtuch unterzulegen.

  • Rasieren, Nagel- und Intimpflege sind strengstens verboten!

  • Das Tönen und Färben von Haaren ist nicht gestattet.

  • Es wird sich ausnahmslos in den Umkleideräumen umgezogen.

  • Zum Training sind saubere, feste Sportschuhe mitzubringen, die nicht bereits als Straßenschuhe verwendet wurden.

 

Bitte beherzt diese Grundregeln, damit sich jeder wohlfühlt!

Euer Corpus Team 

bottom of page